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Mein Justizpostfach (MJP)

Am 12.10.2023 ist das "Mein Justizpostfach" (MJP) für Bürgerinnen und Bürger im Pilotbetrieb gestartet. Das MJP ermöglicht als Postfach- und Versanddienst des Nutzerkontos Bund gemäß § 13 ERVV die elektronische Kommunikation mit der Justiz sowie mit Behörden, Rechtsanwälten, Notaren und Steuerberatern. 

Es ist als Browseranwendung unter https://mjp.justiz.de erreichbar und steht kostenfrei zur Verfügung. 

Bei der Anlage eines MJP müssen sich die Nutzer mit der BundID identifizieren. Die BundID muss unter Verwendung der Online-Funktion des Personalausweises (eID) eingerichtet worden sein. 

Mit dem MJP können wirksam Nachrichten an die Justiz (wie etwa Klageerhebungen und weitere Schriftsätze), an Behörden sowie an Rechtsanwälte, Notare und Steuerberater versendet werden. Eine qualifizierte elektronische Signatur ist nicht erforderlich. Erforderlich bleibt in der Regel weiter eine einfache Signatur durch Angabe des vollen Namens am Ende des Schriftsatzes.

Um eine zweifelsfreie Adressierung der MJP-Nutzer zu ermöglichen, werden Name und Anschrift des MJP-Nutzers aus der BundID übernommen und im SAFE-Verzeichnisdienst der Justiz gespeichert. Diese Daten sind lediglich für Gerichte und Staatsanwaltschaften sowie Behörden und juristische Personen des öffentlichen Rechts, aber auch Rechtsanwälte, Notare und Steuerberater zum Zwecke der Adressierung im SAFE-Verzeichnisdienst einsehbar, soweit der jeweilige MJP-Nutzer diese Sichtbarkeit nicht während des Anlageprozesses oder in den Kontoeinstellungen ausgeschlossen hat; in diesem Fall sind die vorbezeichneten Daten lediglich mit Kenntnis der SAFE-ID des jeweiligen Postfachs einsehbar. Durch diese Möglichkeit des Abgleichs wird gewährleistet, dass die elektronische Post auch tatsächlich den richtigen Adressaten erreicht. Für andere MJP-Nutzer oder auch eBO-Inhaber sind die Daten jedoch nicht zugänglich.


Es ist aktuell nicht möglich, zusätzliche Daten wie etwa die Berufsträgereigenschaft im SAFE-Verzeichnisdienst zu ergänzen.



Schematische Darstellung der sicheren elektronische Kommunikation über die EGVP-Infrastruktur

(Quelle: © BLK IT Arbeitsgruppe "IT-Standards in der Justiz")

Die MJP-Nachrichten sind Ende-zu-Ende verschlüsselt. Im Rahmen der Postfacheinrichtung wird ein Verschlüsselungszertifikat mit PIN erstellt, das der MJP-Nutzer in seinem Machtbereich sichert und beim Empfang von Nachrichten für die Entschlüsselung nutzt.

Auf diese Weise wird sichergestellt, dass der Inhalt der Nachrichten ausschließlich vom MJP-Nutzer zur Kenntnis genommen werden kann. 

Mein Justizpostfach wurde für die digitale, rechtssichere und kostenfreie Kommunikation von Bürgerinnen und Bürgern (als Gelegenheitsnutzer) mit der Justiz sowie mit Anwälten, Notaren, Steuerberatern und Behörden entwickelt. Das Postfach kann nur mit einer personengebundenen BundID genutzt werden, wobei der Nutzer immer mit seiner privaten Anschrift im SAFE-Verzeichnisdienst erfasst ist (und diese von Inhabern anderer besonderer elektronischer Postfächer mit Ausnahme von Inhabern anderer MJPs oder eBOs eingesehen werden kann, sofern diese Möglichkeit nicht durch den MJP-Inhaber beim Anlageprozess oder in den Kontoeinstellungen ausgeschlossen worden ist). Im Gegensatz zu den kostenpflichtigen sog. eBO-Produkten (elektronisches Bürger- und Organisationenpostfach) diverser Hersteller ist das MJP nicht auf die Anforderungen von professionellen Verfahrensbeteiligten im elektronischen Rechtsverkehr (eRV) ausgerichtet. Deshalb kann z.B. die Angabe der Berufsträgereigenschaft nicht nachträglich ergänzt werden. Gleichwohl können berufsbezogene Nachrichten grundsätzlich über MJP versendet werden. 

Für die MJP-Nutzer ist ein Anwendersupport eingerichtet worden, der unter https://mjpserviceportal.de erreichbar ist.

In unserer Handreichung zur "Teilnahme am elektronischen Rechtsverkehr für professionelle Verfahrensbeteiligte" finden insbesondere nichtanwaltliche professionelle Prozessbeteiligte (Sachverständige, Dolmetscher, Übersetzer, rechtliche Betreuer, Verfahrensbeistände) vertiefte Hinweise zum MJP und zum "besonderen elektronischen Bürger- und Organisationenpostfach" (eBO).

Eine "Schritt für Schritt"-Anleitung zur Einrichtung des "Mein Justizpostfach" findet Sie unter https://service.justiz.de/mein-Justizpostfach-einrichten.



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