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Allgemeine Hinweise für Bietinteressenten:

Die nachstehenden Hinweise erfolgen ohne Gewähr auf Vollständigkeit, jegliche Haftung ist ausgeschlossen. Ausführliche Belehrungen werden im jeweiligen Versteigerungstermin gesondert erteilt.

Es findet keine Vermittlung eines Besichtigungstermins durch das Gericht statt.

Die Bietzeit beträgt mindestens 30 Minuten. Bieter müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass mitbringen und gegebenenfalls (wenn für einen Dritten geboten werden soll) eine öffentlich beglaubigte Bietvollmacht. Firmenvertreter haben einen beglaubigten Handelsregisterauszug neuesten Datums vorzulegen.

Auf Verlangen eines Verfahrensbeteiligten ist bei Abgabe eines Gebotes eine Sicherheitsleistung zu
erbringen. Diese beträgt in der Regel 10 % des festgesetzten Verkehrswerts und ist sofort zu erbringen.

Weitere Information erhalten Sie unter zvg-portal.de. Dort werden auch die aktuellen Zwangsversteigerungstermine des Amtsgerichts Tuttlingen eingestellt.

Das Gericht haftet nicht für die Richtigkeit der Grundbucheintragung und nicht für den Zustand des Grundstücks.



weitere Auskünfte:
Justizangestellte Golla (Tel. 07461/98-339)

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