Suchfunktion

Gerichtsvollzieher 

Der Gerichtsvollzieher ist Beamter des mittleren Dienstes. Er ist u.a. mit Zustellungen, Ladungen und Vollstreckungen betraut. Die wichtigste Aufgabe des Gerichtsvollziehers ist die Zwangsvollstreckung (einschließlich des Verfahrens bezüglich der Abgabe der Eidesstattlichen Versicherung), sofern dafür nicht das Vollstreckungsgericht zuständig ist.

Daneben führt der Gerichtsvollzieher Zustellungen im Parteibetrieb durch und erfüllt Aufgaben im Rahmen von Scheck- und Wechselprotesten.

Der Gerichtsvollzieher ist in der Durchführung seiner Dienstgeschäfte einerseits selbständig, andererseits an die bundeseinheitliche Geschäftsanweisung für Gerichtsvollzieher gebunden.

Jeder Gerichtsvollzieher hat seinen eigenen Bezirk. Die Bezirke sind nach Ortschaften beziehungsweise Straßen aufgeteilt, wenn Sie insoweit Fragen haben, kontaktieren Sie bitte die Gerichtsvollzieherverteilerstelle beim Amtsgericht.

Die Gerichtsvollzieher haben jeweils eigene Büros, sie unterstehen jedoch der Dienstaufsicht des Direktors des Amtsgerichts.


Wegweiser - Gerichtsvollzieherverteilerstelle

Aufträge/Anträge, die für die Gerichtsvollzieher des  Bezirks des Amtsgerichts bestimmt sind, sollten an die Gerichtsvollzieherverteilerstelle gerichtet sein, wenn Sie nicht wissen, welcher Gerichtsvollzieher genau für Ihr Anliegen zuständig ist.

Die Büroanschrift aller Gerichtsvollzieher lautet:
Katharinenstraße 6
78532 Tuttlingen



Gerichtsvollzieherin Bick

Handy: 0176/64841624

Fax:     07461/98330

Sprechzeiten: Dienstag 13.00 - 14.00 Uhr und Donnerstag 10.30 - 11.30 Uhr



Gerichtsvollzieher Geiger

Handy: 0176/96298849

Fax:     07426/9136337

Sprechzeiten: Dienstag 09.00 - 10.00 Uhr und 13.00 - 14.00 Uhr sowie Freitag 9.00 - 12.30 Uhr


Gerichtsvollzieher Sasse

Handy: 0157/55287302

Fax:     07461/98330

Sprechzeiten: Dienstag 10.30 - 11.30 Uhr und Donnerstag 12.30 - 13.30 Uhr



Gerichtsvollzieher Völker

Handy: 0159/05431064

Fax:     07461/98330

Sprechzeiten: Montag 10.00 - 11.00 Uhr und Mittwoch 10.00 - 12.30 Uhr und 13.30 - 14.30 Uhr



 

 

 




 

 



Fußleiste