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Zuständigkeit
Das Amtsgericht ist erstinstanzliches Gericht in Zivil-, Familien- und Strafsachen.
Seit dem 27. März 2015 wird das Vereinsregister für den Gerichtsbezirk Tuttlingen beim
Amtsgericht Stuttgart geführt. Anträge sind ausschließlich dorthin zu senden:
Postanschrift: Amtsgericht Stuttgart
Hauffstr. 5
70190
Stuttgart
Gerichtliche Maßnahmen zum Schutz vor Gewalt und Nachstellungen können beim Familiengericht beantragt werden. Den
entsprechenden Fragebogen (Gewaltschutzantrag) finden Sie hier
Beim Amtsgericht wird außerdem das Güterrechtsregister geführt.
Als Vollstreckungsgericht ist es zuständig für alle Vollstreckungssachen bei denen der Schuldner seinen Wohnsitz im
Gerichtsbezirk hat.
Weitere Informationen zu diesen Tätigkeiten erhalten Sie unter der Rubrik "Aufgaben und Verfahren".
